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Kettner Bullion

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Juristische Revolution gefährdet ARD und ZDF

03.05.2026PodcastKettner Bullion

Es gibt Momente in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte, die haben das Zeug, Lehrbücher umzuschreiben. Genau einen solchen Moment erleben wir derzeit. Während die Öffentlichkeit noch über Tagespolitik streitet, vollzieht sich im Stillen eine juristische Revolution, die das Fundament gleich zweier zentraler bundesrepublikanischer Institutionen erschüttert: die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der renommierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Carlos Gebauer, Richter am Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen und Autor des inzwischen als Standardwerk geltenden Buches Grundgesetz 2030, hat eine bemerkenswerte Prognose ausgesprochen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form wird die nächste Dekade nicht überleben. Das ist kein populistisches Geraune, sondern die nüchterne Einschätzung eines Juristen, der die einschlägigen Urteile bis ins letzte Detail kennt. Wer dieser Tage genau hinschaut, erkennt: Es ist nicht eine Frage des Ob, sondern nur noch des Wann.

Der juristische Paukenschlag: Wenn Ärzte plötzlich Beamte sind

Beginnen wir mit einer Entscheidung, die in der breiten Öffentlichkeit erstaunlich wenig Beachtung gefunden hat, juristisch jedoch eine Kettenreaktion biblischen Ausmaßes ausgelöst hat. Am 9. Oktober 2025 hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass alle Ärzte, die zwischen 2020 und 2023 nach der Corona-Impfverordnung geimpft haben, im haftungsrechtlichen Sinne als Beamte zu behandeln sind. Verwaltungshelfer. Beliehene. Wie immer man es dogmatisch einsortieren will – sie wurden rückwirkend in den Status hoheitlich Tätiger versetzt.

Die Karlsruher Richter wollten damit offenkundig die impfenden Mediziner aus der persönlichen Haftung nehmen. Ein gut gemeintes Geschenk an die Ärzteschaft. Doch dieses Geschenk hat einen Pferdefuß, der die Bundesrepublik nun selbst in Bedrängnis bringt.

„Das ist meines Wissens das erste Mal in meiner Lebenszeit, dass ich live erlebe, was es bedeutet, dass eine Justiz aufgefordert ist, die Exekutive zu überprüfen und zu schauen, ob das mit den Gesetzen alles mit rechten Dingen zugeht."

Die Krux: Wer Beamter ist, ist nach Paragraph 11 Strafgesetzbuch ein Amtsträger. Und wenn ein Amtsträger einen Menschen am Körper verletzt – etwa weil er nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Injektion aufgeklärt hat – dann handelt es sich nicht mehr um eine simple Körperverletzung nach Paragraph 223 StGB, sondern um eine Körperverletzung im Amt nach Paragraph 340 StGB. Mit drei dramatischen Folgen:

  • Die Strafandrohung ist deutlich höher als bei der gewöhnlichen Körperverletzung
  • Auch der Versuch und die Fahrlässigkeit sind strafbar
  • Es handelt sich um ein Offizialdelikt – Staatsanwälte müssen von Amts wegen ermitteln, sobald sie davon Kenntnis erhalten

Diese Verschärfung hat die Strafrechtlerin Professor Katrin Gierhake in einem viel beachteten Aufsatz in der Fachzeitschrift Medizinrecht vom 28. April 2026 minuziös durchdekliniert. Wer als Staatsanwalt jetzt nichts unternimmt, läuft selbst Gefahr, sich nach den Paragraphen 258 und 258a StGB strafbar zu machen.

Eine ungewollte Lawine

Was bedeutet das konkret? Die Bundesrepublik hat sich mit dem Versuch, ihre impfenden Ärzte zu schützen, selbst in eine Falle manövriert. Der Druck auf die Staatsanwaltschaften wächst, der Druck auf den Staat wächst – und für Geschädigte öffnet sich plötzlich eine Tür, die jahrelang versperrt schien. Wer auf dem ein oder anderen Auge taub geworden ist, wer mit Long-Covid-ähnlichen Symptomen lebt, wer nachweislich Schäden erlitten hat, kann nun mit einer ganz neuen prozessualen Hebelwirkung agieren.

Der zivilprozessuale Clou: Nach Paragraph 149 ZPO kann das Zivilgericht das Verfahren aussetzen, bis die Staatsanwaltschaft pflichtgemäß ermittelt hat. Die Beweisaufnahme bezahlt dann die Staatskasse – nicht der vermutlich ohnehin bereits finanziell überforderte Geschädigte. Die staatsanwaltlichen Gutachten dürften dabei eine Qualität erreichen, von der private Kläger bislang nur träumen konnten. Denn Staatsanwälte, die sich selbst nicht strafbar machen wollen, haben ein vitales Eigeninteresse an gründlicher Aufklärung.

Das zweite Beben: Der Auskunftsanspruch gegen den Hersteller

Am 9. März 2026 folgte das nächste Erdbeben. Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs entschied im Fall einer Klägerin, die nach einer Injektion auf einem Ohr taub geworden war, dass ein umfassender Auskunftsanspruch gegen den Hersteller nach Paragraph 84a Absatz 1 Arzneimittelgesetz besteht. Drei Instanzen lang hat sich diese Frau durchgekämpft. Drei Instanzen lang wurde sie abgewimmelt. Doch nun liegt das Recht auf ihrer Seite.

Spannender noch: Paragraph 84a Absatz 2 AMG richtet sich gegen das Paul-Ehrlich-Institut – jene Behörde, die in Deutschland für die Zulassung von Impfstoffen zuständig ist. Und das Paul-Ehrlich-Institut ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine unselbständige Bundesoberbehörde. Trägerin: die Bundesrepublik Deutschland.

Es ist ein und dieselbe Person, die nun einerseits über Paragraph 839 BGB für Schäden haften muss und andererseits über Paragraph 84a AMG Auskunft erteilen muss über Herstellung, Überwachung und Ordnungsmäßigkeit der Impfstoffe.

Der Staat muss also gegen sich selbst aussagen. Er muss Beweise gegen sich selbst zusammentragen. Er muss erklären, was er falsch gemacht hat. Und wenn dabei herauskommt, dass die Aufklärung nicht ordnungsgemäß war, dreht sich die Darlegungs- und Beweislast komplett zugunsten der Geschädigten. So schön kann Jura sein, wie Gebauer es formuliert.

Warum Anleger jetzt aufhorchen sollten

Diese juristischen Entwicklungen sind keine reine Fachdebatte. Sie zeigen exemplarisch, wie ein Rechtsstaat ins Wanken gerät, wenn der Versuch unternommen wird, fundamentale Rechtsprinzipien aus politischer Opportunität auszuhebeln. Wer in solchen Zeiten Gold hält, hält nicht nur ein Edelmetall, sondern einen Gegenwert zu Vertrauensverlust. Denn wo das Vertrauen in staatliche Institutionen erodiert, steigt zwangsläufig die Nachfrage nach unabhängigen Wertspeichern. Klassiker wie der Wiener Philharmoniker, der Maple Leaf oder der American Eagle sind seit Jahrzehnten genau das: greifbarer, anonymer, staatsunabhängiger Wert.

Das Mannheimer Urteil: Ein Justiz-Skandal mit Ansage

Doch der wahre Hammer dieser Tage liegt im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Was der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 14. April in einer 48-seitigen Entscheidung (Az. VGH 2 S 2530/25) zu Papier gebracht hat, dürfte Generationen von Juristen noch beschäftigen. Es ist nicht weniger als eine offene Insubordination gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht.

Was war passiert? Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 15. Oktober 2025 auf Hinweis des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Instanzgerichte prüfen müssen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Ausgewogenheitspflichten tatsächlich erfüllt. Der Auftrag war klar: Tatsachen klären, Gutachten einholen, gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorlegen.

Was tat der VGH Mannheim stattdessen? Er erklärte schlicht, das sei dem Bürger nicht zumutbar, ein teures Gutachten beizubringen. Stattdessen guckten die Richter tief in ihr richterliches Herz, blätterten durch das Programmheft – und stellten fest:

  • Es gibt Rätselsendungen
  • Es gibt Kochsendungen
  • Es gibt UEFA-Fußballspiele
  • Es gibt das Format „Funk"
  • Also ist das Programm ausgewogen

Mit einer beispiellosen Frechheit schreibt der Senat über die Vorgaben aus Leipzig wörtlich, sie seien „schwerlich nachvollziehbar". Ein Instanzgericht erklärt seinem Bundesgericht offen den Aufstand. Und – Höhepunkt der juristischen Selbstverleugnung – der VGH Mannheim verweigert auch noch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Damit wird der ordnungsgemäße Instanzenzug gezielt sabotiert.

„Auf diese Weise ist das eine Einladung sowohl an den Gesetzgeber als auch an die Exekutive, Dinge so verworren und hochkomplex zu regeln, dass die Justiz dann sagt: Das mag rechtswidrig sein, aber das ist mir einfach zu anstrengend, das zu prüfen. Das funktioniert natürlich alles nicht."

Die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung

Besonders pikant: Der VGH stützt sich auf eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1991, die in Ausnahmefällen die Beschränkung gerichtlicher Kontrolle erlaubt, wenn diese „an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung stößt". Mit anderen Worten: Wir könnten prüfen, aber es ist uns zu kompliziert.

Das ist keine Randnotiz. Das ist ein fundamentaler Angriff auf den Rechtsstaat. Wenn Gerichte sich aus politisch unbequemen Materien herausziehen können, indem sie sich für überfordert erklären, dann öffnet das Gesetzgeber und Exekutive Tür und Tor zu jeder Form von Willkür. Ähnlich wie beim jüngsten Steuerhammer im Zollfreilager, mit dem das Bundesfinanzministerium Silberanlegern unter weitgehendem Schweigen der Justiz den letzten Vorteil zerstört hat, zeigt sich ein Muster: Komplexität als Schutzschild für staatliche Übergriffe.

Die Strategie: Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen die Wahl Himmlers

Carlos Gebauer hat darauf eine Antwort gefunden, die ebenso elegant wie revolutionär ist. Statt sich in den von Mannheim verschlossenen Verwaltungsrechtsweg zu verbeißen, hat er gemeinsam mit einem Mandanten am 10. April eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen die Wahl von Norbert Himmler zum ZDF-Intendanten erhoben. Der Hebel ist genial: Wenn schon der Rundfunk juristisch eine derart abgekapselte Sonderwelt darstellt, dass der Bürger nicht einmal die inhaltliche Ausgewogenheit kontrollieren lassen kann, dann muss diese Sonderwelt wenigstens verfassungsrechtlich perfekt konstituiert sein.

Und genau hier hapert es. Die These: Mit der Umstellung von Rundfunkgebühren auf Rundfunkbeiträge hätten die Fernseh- und Rundfunkräte umgebaut werden müssen. Wer Beiträge zahlt, muss seine Vertreter unmittelbar wählen können. Das ist ein Grundprinzip jeder beitragsfinanzierten Körperschaft. Die heutigen Räte sind aber nichts anderes als bunt zusammengewürfelte Funktionärsgremien, in denen sich die etablierten Kräfte selbst reproduzieren – ohne demokratische Rückbindung an die Beitragszahler.

Was Sie als Beitragszahler jetzt tun sollten

Gebauers Empfehlung an alle Bürger ist klar und juristisch wasserdicht:

  1. Den Rundfunkbeitrag weiterhin pünktlich zahlen – damit kein Vollstreckungsverfahren droht
  2. Auf dem Überweisungsträger im Verwendungszweck den Vermerk „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung" setzen
  3. Damit die Möglichkeit offenhalten, bereits gezahlte Beiträge bei einer späteren gerichtlichen oder gesetzgeberischen Korrektur zurückzuholen
  4. Sachlich und ruhig agieren – nicht in dieselbe Falle der Empörungsrhetorik tappen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Kritikern gerne zuschreibt

Wer ohne Vorbehalt zahlt, erkennt zivilrechtlich die Schuld an. Wer unter Vorbehalt zahlt, schafft sich eine offene Rechtsposition. Und für die Sender bedeutet das: Sie müssen bilanziell Rückstellungen bilden. Werden diese Rückstellungen groß genug, ist das das finanzielle Damoklesschwert, das die Anstalten zwingen wird, ihre Strukturen grundlegend zu überdenken.

„Wenn du im Recht bist, dann hast du keinen Grund, die Ruhe zu verlieren. Wenn du im Unrecht bist, dann kannst du dir gar nicht leisten, die Ruhe zu verlieren." – Mahatma Gandhi

Digitale Identität, digitaler Euro, digitale Patientenakte – die nächste Front

Die Erschütterungen beschränken sich nicht auf Corona-Aufarbeitung und Rundfunk. Bundeskanzler Friedrich Merz hat öffentlich erklärt, in Deutschland werde „zu viel über Datenschutz und zu wenig über Datennutzung" geredet. Im Klartext: Die Bürger sollen über finanzielle Anreize – das berüchtigte „Nudging" – dazu gebracht werden, ihre Gesundheitsdaten preiszugeben.

Hier wird ein verfassungsrechtliches Grundprinzip auf den Kopf gestellt. Die Willensbildung in der Demokratie verläuft vom Bürger zum Staat – nicht umgekehrt. Wer die Bürger durch Anreizstrukturen lenkt, kehrt dieses Prinzip in sein Gegenteil um. Verbunden mit den Plänen rund um den digitalen Euro, die digitale ID und die elektronische Patientenakte ergibt sich ein technisch interoperables Kontrollnetz, das in seiner Tiefe alles bisher Dagewesene übersteigt.

Schon heute zeigen sich die Risiken: In Schweden wurde das digitale ID-System kürzlich gehackt, sensible Daten landeten im Darknet. Und während uns der transatlantische Streit um Brüssels Wahleinmischung zeigt, wie politisch fragil die EU-Strukturen geworden sind, soll ausgerechnet auf europäischer Ebene über den Digital Services Act und die digitale Brieftasche immer mehr Kontrollmacht zentralisiert werden.

Das Grundrecht auf analoge Existenz

Gebauer hat in seinem Buch Grundgesetz 2030 bereits 2021 ein Grundrecht auf analoge Existenz gefordert. Vier Jahre später ist diese Forderung aktueller denn je. Denn wer im digitalen Zwangskorsett lebt, ist nicht mehr Souverän seines Lebens. Wer keine analoge Alternative hat, ist verloren.

Die kohärente Lösung ist verblüffend einfach: Wenn im sexuellen Bereich gilt „Nein heißt nein", weil mein Körper meiner Verfügungsbefugnis untersteht, dann muss das auch im medizinischen Bereich gelten. Und auch im rundfunkrechtlichen Bereich. Und auch beim Datenschutz. Selbstbestimmung ist unteilbar – oder sie ist nichts.

Was bedeutet das für Vermögenssicherung?

Ein Bürger, der die Entwicklungen aufmerksam verfolgt, zieht zwangsläufig Konsequenzen. Wenn der Staat zunehmend durch Komplexität, Nudging und digitale Kontrolle agiert, wenn Gerichte sich aus politisch heiklen Materien herausziehen, wenn rückwirkende Verbeamtungen ein Indiz dafür sind, wie weit die Improvisation in der Krise schon gegangen ist – dann braucht es greifbare, unabhängige Werte.

Wie unsicher selbst staatliche Goldreserven sein können, zeigt eindrucksvoll der Fall Fort Knox, wo offenbar minderwertige Barren lagern, die international wertlos sind. Wer auf physisches Edelmetall in eigener Hand setzt, umgeht solche Risiken. Praktische Einstiegsmöglichkeiten gibt es viele:

Die Stunde der mündigen Bürger

Was lehrt uns dieses bemerkenswerte Gespräch? Vor allem dies: Der Rechtsstaat lebt. Er ist nicht tot. Er ringt – mit sich selbst, mit dem Gesetzgeber, mit der Exekutive, mit der politischen Korrektheit. Und er gewinnt diesen Kampf nur dann, wenn die Bürger ihn nicht aufgeben. Wenn sie nicht resignieren. Wenn sie nicht in apokalyptische Untergangsstimmung verfallen, sondern beharrlich, sachlich und freundlich ihre Rechte einfordern.

Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen schreitet voran – langsamer als manche hoffen, aber unaufhaltsam. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird sich neu erfinden müssen – ob es seinen Verwaltern gefällt oder nicht. Die digitalen Kontrollphantasien werden an der Realität, an der Hackbarkeit, an der Lebenswirklichkeit der Menschen scheitern.

Was bleibt, ist die Verantwortung jedes Einzelnen, sich nicht zum gläsernen, ferngesteuerten Bürger machen zu lassen. Wer seine finanzielle Souveränität sichert, wer seine Daten schützt, wer den Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt zahlt, wer seine Stimme erhebt – der trägt zu jenem stillen, friedlichen Wandel bei, der schließlich auch die widerständigsten Strukturen zum Einsturz bringt.

Die nächste Dekade wird eine Dekade der Klarstellungen werden. Eine Dekade, in der vieles, was heute noch als alternativlos gilt, als historisches Missverständnis erkannt werden wird. Und am Ende dieser Dekade wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form Geschichte sein. So sicher wie die Gesetze der Mathematik.

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