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Kettner Bullion

Silber, Platin und Palladium mehrwertsteuerfrei über das Zollfreilager kaufen

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Seit dem 1. Januar 2025 fällt auf nahezu alle neu gekauften Silbermünzen in Deutschland die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent an. Das rückte ein Modell in den Fokus, mit dem sich Silber, Platin und Palladium zunächst ohne Mehrwertsteuer erwerben lassen: der Kauf über ein Schweizer Zollfreilager. Doch das vermeintliche Steuersparmodell steht auf wackligen Beinen -- und bringt Nachteile mit, die viele Anleger unterschätzen.

Dieser Ratgeber ordnet das Zollfreilager-Modell kritisch ein: wie es funktioniert, wo die Grenzen liegen, welche laufenden Kosten und Risiken es mit sich bringt -- und warum eine aktuelle Verschärfung des Bundesfinanzministeriums den steuerlichen Kernvorteil für Privatanleger gerade infrage stellt. Es geht ausdrücklich nicht darum, das Modell zu empfehlen, sondern darum, nüchtern zu zeigen, für wen es sich rechnet und für wen eben nicht.

Aktuelle Entwicklung: Mit einem Rundschreiben vom 9. April 2026 hat das Bundesfinanzministerium die Umsatzsteuerbefreiung im Zollfreilager neu ausgelegt. Die Befreiung soll künftig nur noch greifen, wenn eine tatsächliche Einfuhr der Ware vorgesehen ist. Für private Anleger, die Edelmetalle bewusst dauerhaft im Zollfreilager belassen, entfällt der zentrale Vorteil damit -- der Kern des Modells wird getroffen (wir berichteten). Bevor Sie über ein Zollfreilager nachdenken, sollten Sie die folgenden Punkte deshalb besonders kritisch prüfen.

Silbermünzen und ein Platinbarren in einem Hochsicherheits-Zollfreilager im warmen Streiflicht
Das Zollfreilager galt lange als bequemer Steuerhebel für Weißmetalle -- doch der Vorteil ist an strenge Bedingungen geknüpft und regulatorisch zunehmend unter Druck.

Warum Silber, Platin und Palladium überhaupt Mehrwertsteuer kosten

Der entscheidende Unterschied liegt in der steuerlichen Einordnung der Metalle. Anlagegold ist in der gesamten EU von der Mehrwertsteuer befreit -- gängige Anlagemünzen wie Krügerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker sowie Goldbarren lassen sich in nahezu allen Größen steuerfrei erwerben. Der Gesetzgeber behandelt Anlagegold ausdrücklich als monetäres Gut.

Silber, Platin und Palladium gelten dagegen als Industriemetalle. Auf ihren Kauf fällt in Deutschland grundsätzlich die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent an. Diese Einordnung zieht sich durch alle drei Weißmetalle gleichermaßen und ist der eigentliche Grund, warum steueroptimierte Kaufwege für Anleger interessant sind.

Wichtig zur Einordnung: Beim Verkauf sieht die Lage anders aus. Für physische Edelmetalle gilt in Deutschland, dass Gewinne aus dem privaten Verkauf nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei sind. Der steuerliche Reibungspunkt liegt also nicht am Ende, sondern am Anfang der Anlage -- beim Kauf. Und genau dort setzt der Silberkauf über das Zollfreilager an.

Die Differenzbesteuerung -- und warum sie das Problem nicht mehr löst

Über Jahre glichen Händler den Nachteil der Weißmetalle mit der Differenzbesteuerung aus. Bei dieser Sonderform des Umsatzsteuergesetzes wird nicht der gesamte Verkaufspreis besteuert, sondern nur die Handelsspanne zwischen Ein- und Verkaufspreis. Der Aufschlag für den Käufer fiel dadurch spürbar geringer aus.

Diese Möglichkeit ist für neu importierte Silbermünzen inzwischen weggefallen. Den Anfang machte ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Oktober 2022: Ab dem 1. Januar 2023 war die Differenzbesteuerung für prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Staaten nicht mehr zulässig. Der danach genutzte Umweg über EU-Länder mit niedrigerer Einfuhrsteuer -- etwa Polen mit rund 8 Prozent -- trug übergangsweise bis Ende 2024. Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen neu in die EU importierte Silbermünzen durchgehend der vollen Regelbesteuerung mit 19 Prozent.

Es gibt weiterhin Ausnahmen -- etwa echte Sammlermünzen mit hohem numismatischem Aufpreis, Bestandsware der Händler aus der Zeit vor 2025 sowie Münzen aus Privatankäufen, die als Gebrauchtware differenzbesteuert weiterverkauft werden dürfen. Für den planbaren, großvolumigen Kauf aktueller Anlagemünzen und -barren ist die Differenzbesteuerung als verlässlicher Kostenhebel jedoch nicht mehr das Instrument der Wahl. Wie schnell und unangekündigt diese Änderung kam, zeichnet der Beitrag Silbersteuer-Schock nach.

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Was ein Zollfreilager ist -- und warum dort keine Mehrwertsteuer anfällt

Modernes Schweizer Zollfreilager-Gebäude in der Dämmerung mit Alpen im Hintergrund
Schweizer Zollfreilager sind Hochsicherheitsstandorte, in denen Waren zollrechtlich als noch nicht eingeführt behandelt werden.

Ein Zollfreilager -- auch Zollfreizone oder Freilager genannt -- ist ein rechtlich klar abgegrenzter Bereich, in dem Waren gelagert werden können, ohne dass sie zoll- und steuerrechtlich als eingeführt gelten. Solange sich das Metall in diesem Lager befindet, hat es die relevante Steuergrenze schlicht noch nicht überschritten. Damit entsteht kein steuerbarer Einfuhr- oder Erwerbstatbestand.

Der Mechanismus ist deshalb kein Trick, sondern die logische Folge der Rechtslage: In einem Zollfreilager verwahrte Ware ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Kaufen Sie Silber, Platin oder Palladium mit direkter Einlagerung in einem solchen Lager, fällt beim Erwerb keine Mehrwertsteuer an -- vorausgesetzt, die Ware verbleibt dort und wird nicht nach Deutschland ausgeliefert.

Praktisch sind die bekanntesten Standorte Schweizer Hochsicherheitslager, etwa im Raum Zürich. Deutsche Anleger kaufen dabei online bei autorisierten Händlern und erhalten in der Regel einen Lagerschein oder eine digitale Bestandsbestätigung. Das Metall gehört dabei vollständig dem Käufer -- die Einlagerung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, sondern nur am steuerlichen Status der Warenbewegung.

So läuft der Kauf über ein Zollfreilager typischerweise ab

  1. Auswahl und Bestellung: Sie wählen Ihre Weißmetalle -- Silbermünzen, Silberbarren, Platin oder Palladium -- und entscheiden sich beim Kauf für die Option der Einlagerung im Zollfreilager statt für den Versand.
  2. Kauf ohne Mehrwertsteuer: Da die Ware das Lager nicht verlässt, wird sie ohne die 19 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet.
  3. Einlagerung und Nachweis: Das Metall wird eingelagert; Sie erhalten einen Nachweis über Ihren Bestand. Die Verwahrung erfolgt in der Regel vollversichert.
  4. Laufende Verwahrung: Für die Lagerung fallen üblicherweise jährliche Gebühren an, die sich am eingelagerten Wert oder Volumen orientieren.
  5. Ausstieg nach Wahl: Später können Sie das Metall innerhalb des Lagersystems verkaufen oder sich ausliefern lassen -- bei der Auslieferung nach Deutschland wird die Steuer dann fällig (dazu gleich mehr).

Die entscheidende Grenze: die Auslieferung nach Deutschland

Hier liegt der Punkt, den viele Interessenten übersehen. Das Zollfreilager-Modell verschiebt die Steuer nicht auf Dauer in ein steuerfreies Paralleluniversum -- es knüpft die Steuer an den Ort der Ware. Sobald Sie das Metall aus dem Zollfreilager nach Deutschland ausliefern lassen, überschreitet es die Steuergrenze, und die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig.

Für Silber, Platin und Palladium bedeutet das im Regelfall: Bei der physischen Einfuhr nach Deutschland kommen 19 Prozent auf den Wert obendrauf. Der Steuervorteil des Zollfreilagers ist also an eine Bedingung geknüpft -- das Metall muss dort bleiben. Das macht das Modell zu einer bewussten strategischen Entscheidung und nicht zu einer pauschalen Steuerersparnis für jeden Anleger.

Damit ist der vermeintliche Vorteil vor allem eines: bedingt. Er trägt nur in zwei eng umrissenen Situationen -- und beide setzen voraus, dass Sie dauerhaft auf den physischen Besitz verzichten:

  • Langfristige Verwahrung ohne Heimholung: Sie wollen Weißmetalle über Jahre halten, ohne sie je physisch zu Hause zu haben, und akzeptieren die Lagerung außerhalb des eigenen Zugriffs bewusst.
  • Verkauf aus dem Lager heraus: Sie planen, das Metall innerhalb des Lagersystems oder an den Händler zurückzuverkaufen -- ohne es je nach Deutschland zu holen. Nur dann bleibt der Vorgang durchgehend außerhalb des deutschen Umsatzsteuertatbestands.

In dem Moment, in dem Sie das Metall doch physisch in der Hand halten wollen, ist der Steuervorteil dahin. Für die meisten Privatanleger, die Edelmetalle gerade wegen ihrer krisenfesten Greifbarkeit kaufen, ist das ein gewichtiger Einwand.

Der Steuervorteil des Zollfreilagers existiert nur so lange, wie das Metall im Lager verbleibt. Wer von Anfang an die Auslieferung nach Hause plant, verschiebt die Mehrwertsteuer lediglich -- er spart sie nicht.

Die Nachteile, die im Werbeversprechen gern untergehen

Wer nur auf die eingesparten 19 Prozent schaut, übersieht die Kehrseite. Gegen den einmaligen Steuervorteil stehen mehrere strukturelle Nachteile, die sich über die Haltedauer aufsummieren:

  • Kein physischer Zugriff: Ihr Metall liegt im Ausland, oft in der Schweiz. Sie haben es nicht greifbar -- gerade in einer Krise, in der viele Anleger schnell und unabhängig über ihr Edelmetall verfügen wollen, ist das ein echter Nachteil.
  • Gegenpartei- und Verwahrrisiko: Sie sind auf den Lagerbetreiber, dessen Solidität, dessen Versicherung und dessen Nachweisführung angewiesen. Ihr Eigentum bleibt zwar bestehen, der praktische Zugang hängt aber an einem Dritten und an dessen fortbestehender Geschäftstätigkeit.
  • Laufende Kosten fressen den Vorteil an: Jahresgebühren für Lagerung und Versicherung mindern die Ersparnis mit jedem Jahr. Bei sehr langer Haltedauer kann der Kostenblock den einmaligen Steuervorteil spürbar aufzehren.
  • Aufgeschobene, nicht aufgehobene Steuer: Wollen Sie das Metall je nach Deutschland holen, wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Der Vorteil ist dann nur gestundet -- ein zinsloser Aufschub, kein dauerhafter Verzicht des Staates.
  • Regulatorisches Risiko: Die eingangs genannte Neuauslegung des Bundesfinanzministeriums vom 9. April 2026 zeigt, wie schnell sich die Grundlage ändern kann. Ein Modell, dessen Kernvorteil per Rundschreiben wegfallen kann, ist keine verlässliche Basis für eine langfristige Planung.

Was das Modell kostet -- die ehrliche Rechnung

Waage mit Silbermünzen auf der einen und Euro-Scheinen auf der anderen Seite als Sinnbild der Kostenabwägung
Die eingesparte Mehrwertsteuer steht den laufenden Lagergebühren gegenüber -- entscheidend ist die Anlagesumme und die Haltedauer.

Der Kauf über ein Zollfreilager ist nicht gratis. Der eingesparten Mehrwertsteuer stehen laufende Kosten gegenüber. Wer sauber rechnet, betrachtet vor allem drei Posten:

  • Lagergebühren: Für die vollversicherte Verwahrung fallen üblicherweise jährliche Gebühren an, häufig als Prozentsatz des eingelagerten Werts. Über viele Jahre summiert sich das.
  • Handelsspanne beim Kauf und Rückkauf: Wie bei jedem Edelmetallkauf liegt zwischen An- und Verkaufskurs eine Spanne. Bei Silber ist sie relativ gesehen höher als bei Gold.
  • Preisvolatilität: Silber ist ein schwankungsreiches Metall. Kursbewegungen können die Steuerersparnis in beide Richtungen schnell überlagern.

Die zentrale Kennzahl ist damit das Verhältnis von einmaliger Steuerersparnis (19 Prozent) zu laufenden Lagerkosten pro Jahr. Solange die jährliche Gebühr deutlich unter dem eingesparten Steueranteil liegt, bleibt der Vorteil über viele Jahre erhalten. Erst bei sehr langer Haltedauer und gleichzeitig hoher Lagergebühr kann sich das Bild drehen.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Angenommen, Sie legen 20.000 Euro in Silber an. Die grobe Größenordnung verdeutlicht, worum es geht -- die konkreten Werte hängen vom jeweiligen Anbieter, den Tageskursen und den individuellen Gebühren ab:

Vereinfachte Gegenüberstellung -- rein illustrativ, keine verbindliche Kalkulation
Position Kauf mit Auslieferung (DE) Kauf mit Zollfreilager
Metallwert 20.000 € 20.000 €
Mehrwertsteuer beim Kauf + 19 % (rund 3.800 €) 0 € (solange im Lager)
Laufende Lagergebühr keine jährlicher Prozentsatz des Werts
Steuer bei späterer Auslieferung bereits gezahlt fällt dann nachträglich an

Die Botschaft der Tabelle: Der einmalige Steuervorteil ist erheblich, aber er ist an die dauerhafte Lagerung gebunden. Rechnen Sie vor jeder Entscheidung mit realen Zahlen des konkreten Anbieters -- und beziehen Sie die geplante Haltedauer ein.

Für wen sich das Zollfreilager kaum lohnt -- und für die wenigen Ausnahmen

Ob sich das Modell überhaupt trägt, hängt weniger vom Metallpreis ab als vom Anlageverhalten. Zwei ehrliche Fragen helfen bei der Einordnung: Wie viel legen Sie an? Und wollen Sie das Metall wirklich physisch besitzen? Für die meisten Privatanleger fällt die Antwort gegen das Zollfreilager aus.

Ungeeignet ist das Modell für die meisten Anleger, wenn ...

  • Sie Ihr Metall physisch zu Hause oder im eigenen Schließfach haben möchten. Genau das ist für viele der eigentliche Grund, Edelmetalle zu kaufen -- und in dem Moment, in dem Sie ausliefern lassen, wird die volle Steuer fällig und der Vorteil verpufft.
  • Sie kleinere oder mittlere Beträge anlegen. Lagergebühren, Aufwand und die enge Bindung an einen ausländischen Verwahrer stehen in keinem guten Verhältnis zur Ersparnis.
  • Sie Planungssicherheit brauchen. Die Neuauslegung des Bundesfinanzministeriums vom 9. April 2026 zeigt, dass der steuerliche Kernvorteil per Rundschreiben ins Wanken geraten kann.
  • Sie Gold kaufen -- Anlagegold ist ohnehin mehrwertsteuerfrei, hier bringt das Zollfreilager keinen Steuervorteil.
  • Sie Wert auf direkten, jederzeitigen Zugriff legen -- gerade in einer Krise, wenn Verfügbarkeit zählt.

Allenfalls erwägenswert ist es in engen Ausnahmefällen, wenn ...

  • Sie eine sehr große Summe anlegen und die eingesparte Mehrwertsteuer die Lagerkosten trotz aller Risiken über Jahre klar übersteigt.
  • Sie den physischen Besitz bewusst und dauerhaft nicht anstreben und den Verkauf aus dem Lager heraus fest einplanen -- ohne das Metall je nach Deutschland zu holen.
  • Sie das regulatorische Risiko kennen, einordnen können und trotzdem tragen wollen.

Unterm Strich bleibt: Für die große Mehrheit der Privatanleger überwiegen die Nachteile. Wer Silber lieber klassisch und physisch kaufen möchte, findet die gängigen Anlageprodukte in unseren Kategorien Silbermünzen und Silber. Für die Weißmetalle jenseits von Silber lohnt der Blick auf Platin und die zugehörigen Platinmünzen sowie Platinbarren.

Rechtliche Einordnung -- legal, aber auf unsicherem Boden

Der Kauf von Weißmetallen über ein Zollfreilager war und ist kein Rechtsverstoß. Es handelt sich nicht um Steuerhinterziehung, sondern um die Nutzung des Umstands, dass Ware im Zollfreilager steuerrechtlich noch nicht als eingeführt gilt. Legal zu sein heißt aber nicht, verlässlich planbar zu sein -- und genau hier liegt das eigentliche Problem.

Die Neuauslegung des Bundesfinanzministeriums vom 9. April 2026 hat gezeigt, wie dünn die Grundlage ist. Wenn die Steuerbefreiung künftig eine tatsächlich vorgesehene Einfuhr voraussetzt, verliert das Modell für all jene seinen Sinn, die das Metall gerade dauerhaft im Lager belassen wollten. Bemerkenswert ist auch das Wie: Der Eingriff kam nicht über ein Gesetz mit breiter politischer Debatte, sondern über ein Rundschreiben -- schnell, leise und für viele Anleger überraschend. Wer sein Vermögen auf einer solchen Konstruktion aufbaut, muss damit rechnen, dass sich die Spielregeln ohne Vorwarnung erneut ändern.

Schon das Beispiel der Differenzbesteuerung hat diese Anfälligkeit vorgeführt. Wer größere Summen bewegt oder eine komplexe Vermögenssituation hat, sollte die individuelle steuerliche Behandlung zwingend mit einem Steuerberater klären -- und sich nicht auf eine Momentaufnahme der Verwaltungspraxis verlassen. Dieser Ratgeber liefert eine allgemeine Einordnung und keine Steuer- oder Anlageberatung.

Ein Wort zur Anbieterwahl: Achten Sie auf einen autorisierten Händler mit transparenter Gebührenstruktur, klarem Nachweis über Ihren Bestand und einer vollversicherten, professionellen Verwahrung. Kettner Edelmetalle ist als reiner Online-Händler mit Sitz in Villingen-Schwenningen auf physische Edelmetalle spezialisiert und legt Wert auf einen versicherten Versand sowie nachvollziehbare Abläufe.

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Silber, Platin oder Palladium -- macht das einen Unterschied?

Steuerlich werden alle drei Weißmetalle gleich behandelt: 19 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf in Deutschland, kein Steuervorteil wie beim Anlagegold. Damit greift das Zollfreilager-Modell bei allen dreien. Praktisch gibt es dennoch Unterschiede, die für die Entscheidung relevant sind:

  • Silber ist das klassische Einstiegsmetall mit hoher Nachfrage, aber auch hoher Volatilität. Gerade hier wiegt die eingesparte Mehrwertsteuer schwer, weil sie einen großen Anteil des Kaufpreises ausmacht.
  • Platin ist seltener als Gold und wird stark industriell nachgefragt. Der Markt ist enger, die Preisausschläge können kräftig sein.
  • Palladium ist das volatilste der drei Metalle und wird vor allem in der Automobilindustrie verwendet. Es eignet sich eher für erfahrene Anleger, die die Schwankungen einordnen können.

Für alle drei gilt: Die Mehrwertsteuer ist beim Kauf der größte einzelne Kostenblock. Genau deshalb ist der steueroptimierte Kaufweg für Weißmetalle so viel relevanter als für das ohnehin steuerbefreite Gold.

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Häufige Fragen zum mehrwertsteuerfreien Kauf über das Zollfreilager

Ist der Kauf von Silber über ein Zollfreilager legal?

Ja, legal ist er. Waren im Zollfreilager gelten steuerrechtlich als noch nicht eingeführt, deshalb fällt beim Kauf zunächst keine Mehrwertsteuer an. Legal heißt aber nicht planungssicher: Mit dem Rundschreiben vom 9. April 2026 hat das Bundesfinanzministerium die Befreiung deutlich enger ausgelegt. Der steuerliche Vorteil steht damit für Privatanleger, die dauerhaft einlagern wollen, auf wackligem Boden.

Muss ich die Mehrwertsteuer irgendwann doch zahlen?

In den meisten Fällen ja -- nämlich dann, wenn Sie das Metall aus dem Zollfreilager nach Deutschland ausliefern lassen. In diesem Moment wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Der vermeintliche Vorteil ist dann kein Verzicht des Staates, sondern nur ein zinsloser Aufschub. Steuerfrei bliebe der Vorgang allein, wenn Sie das Metall dauerhaft im Lager belassen oder aus dem Lager heraus verkaufen -- also gerade auf den physischen Besitz verzichten.

Gilt der Steuervorteil auch für Gold?

Für den Kauf bringt das Zollfreilager bei Gold keinen Steuervorteil, denn Anlagegold ist in der EU ohnehin von der Mehrwertsteuer befreit. Der eigentliche Hebel des Modells greift bei den Weißmetallen Silber, Platin und Palladium, auf die beim Kauf in Deutschland 19 Prozent anfallen. Für Gold kann ein Zollfreilager gleichwohl aus Verwahrungsgründen interessant sein.

Ab welcher Anlagesumme lohnt sich ein Zollfreilager überhaupt?

Für die meisten Privatanleger lohnt es sich schlicht nicht. Eine pauschale Grenze gibt es nicht, weil sie von Lagergebühren, Haltedauer und dem regulatorischen Risiko abhängt. Erst bei sehr großen Summen und dem festen Vorsatz, das Metall nie physisch nach Deutschland zu holen, kann die einmalig eingesparte Steuer die laufenden Nachteile überwiegen. Bei kleineren und mittleren Beträgen stehen Gebühren, Aufwand und Abhängigkeit vom Verwahrer in keinem guten Verhältnis zum Vorteil.

Was bedeutet das BMF-Rundschreiben vom 9. April 2026 konkret?

Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuerbefreiung im Zollfreilager neu ausgelegt: Sie soll künftig nur noch greifen, wenn eine tatsächliche Einfuhr der Ware vorgesehen ist. Genau das trifft den Kern des Anleger-Modells, das ja auf dauerhaftem Verbleib im Lager beruht. Der Eingriff kam nicht per Gesetz mit breiter Debatte, sondern per Verwaltungsanweisung -- und zeigt, wie schnell die Grundlage wegbrechen kann. Details ordnet unser Beitrag Zollfreilager vor dem Aus ein.

Was ist mit der Differenzbesteuerung -- gibt es die noch?

Für neu in die EU importierte Silbermünzen ist die Differenzbesteuerung seit dem 1. Januar 2025 weggefallen; sie unterliegen der vollen Regelbesteuerung. Ausnahmen bestehen weiter für echte Sammlermünzen mit hohem numismatischem Aufpreis, für Bestandsware der Händler aus der Zeit davor und für Münzen aus Privatankäufen, die als Gebrauchtware differenzbesteuert weiterverkauft werden.

Gehört mir das Metall im Zollfreilager wirklich?

Eigentumsrechtlich ja -- das gekaufte Metall gehört Ihnen, die Einlagerung ändert daran nichts. Entscheidend ist aber der praktische Unterschied: Der Zugang zu Ihrem Eigentum hängt am Lagerbetreiber, an dessen Versicherung, Nachweisführung und fortbestehender Geschäftstätigkeit. Sie tragen also ein Gegenpartei- und Verwahrrisiko, das Sie beim Metall im eigenen Zugriff nicht haben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Für Ihre individuelle Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu.

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