
Lastenausgleichsgesetz
Im öffentlichen Diskurs werden seit der Finanzkrise und besonders im Rahmen der Corona-Pandemie vermehrt Parallelen zu dem Lastenausgleichsgesetz gezogen. Es wird gar von einer Wiederbelebung oder Neuauflage gesprochen, um die enormen Ausgaben für Nothilfen (sowohl für Selbstständige als auch für Unternehmen) bewältigen zu können. Ob es Sie selbst treffen könnte und wie Sie sich schützen könnten, wird Ihnen der folgende Artikel verraten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der historische Lastenausgleich war ein Gesetz zur finanziellen Umverteilung nach dem Zweiten Weltkrieg.
- Bereits in der Weimarer Republik gab es ähnliche Initiativen (Hyperinflation!).
- Heutige Diskurse thematisieren z.B. Vermögensabgaben, Solidaritätszuschläge oder Mietkostensenkungen.
- Gold- und Silberwerte stellen zuverlässige und relativ anonyme Anlageformen zur Vorsorge dar.
Der historische Lastenausgleich von 1952
Angesichts der massiven Vermögensschäden, die viele Deutsche im Verlauf des Zweiten Weltkriegs erlitten hatten, wurde am 14. August 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG) erlassen. Finanziell geschädigte konnten Lastenausgleich beantragen, um besondere Nachteile auszugleichen. Diese Nothilfe betraf überwiegend zerstörte oder enteignete Immobilien und Grundstücke, aber auch der Verlust von Sachwerten konnte geltend gemacht werden. Im Grundprinzip handelte es sich um eine Umverteilung: wer kaum durch die Nachwirkungen des Krieges geschädigt worden war, musste verpflichtend für die Entschädigungen aufkommen.
Nach der Einführung der D-Mark am 21. Juni 1948 wurde die Abgabenlast nach der Höhe des Vermögens in allen drei Besatzungszonen der Alliierten berechnet.
- Die Abgabenlast konnte sich bis auf 50% des errechneten Vermögens belaufen.
- Die Abgabenlast konnte bis auf 120 Raten über 30 Jahre verteilt werden.
- Im Zuge der Vermögensabgabe wurde auch eine Hypotheken- und Kreditgewinnabgabe eingeführt.
- Erst ab 1980 wurden auch allgemeine Steuermittel eingezahlt.

Eine Wiederbelebung des Lastenausgleichgesetzes?
Das Gesetz trat die Nachfolge der Kriegssachschädenverordnung an, das zum Ausgleich von unbeweglichen und unbeweglichen Sachschäden im Reichsgebiet diente. Ähnlichkeiten gibt es auch zur Gebäudeentschuldungssteuer der Weimarer Republik, die einen Ausgleich zu Inflationsgewinnen schaffen sollte. Der Ansatz ist also keine Ausnahme und stellt ggf. eine Vorlage für ähnliche Gesetzesinitiativen in heutiger Zeit dar. Herr Wolfram Richter (Professor für Finanzen an der TU Dortmund) schreibt hierzu im Handelsblatt:
“Sofern die Politik eine Corona-Sonderabgabe anstreben sollte, spräche also alles für eine Abgabeform, die wie die Lastenausgleichsabgabe interpersonell umverteilt, gleichzeitig aber wie der Solidaritätszuschlag die Einkommen belastet. Zwischen Krisenbelasteten und nicht Krisenbelasteten wäre ein Ausgleich herbeizuführen, und ebenso wären die lebenden Steuerzahler an den Kosten der Bewältigung der Corona-Pandemie zu beteiligen“
Im Rahmen der Corona-Krise wurden aufgrund unzähliger Insolvenzen viele Existenzen vernichtet, viele Unternehmen sind angeschlagen und leiden unter den fortlaufenden Einschränkungen. Die Kosten zur Bewältigung der Krisensituation (Nothilfen) stellen weltweit schon jetzt den größten Einschnitt seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Das Ende der Krise ist dabei noch gar nicht in Sicht! Die Vermögensschäden geben angesichts der Katastrophe also Anlass, über ähnliche Instrumente nachzudenken – so sind der Solidaritätszuschlag, die Vermögens- oder Sonderabgabe nur grundsätzliche Vorlagen und könnten, wie Herr Richter darlegt, kombiniert werden. Wenn Sie mehr über die Vermögensabgabe erfahren möchten, werfen Sie einen Blick in das folgende Video:
Claus Michelsen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bringt im Interview mit dem WESER KURIER auch eine Lösung ins Spiel, die ganz besonders gewerbliche Vermieter zur Kasse bitten soll. Im Rahmen dieses Vorschlags werden die Mieten künstlich gesenkt, um sowohl private als auch gewerbliche Mieter (z.B. im Einzelhandel) zu entlasten. Eine Vermögensbesteuerung hingegen, wie sie die LINKE fordert, würde sich ebenfalls maßgeblich an der Immobilienbewertung orientierten – diese müsste jedoch zunächst einmal durchgeführt werden.
“Also müssen entweder die Einnahmen durch Steuern steigen oder die Ausgaben müssen radikal gekürzt werden. Meine Vermutung ist, dass man über einen Solidaritätsbeitrag diskutieren wird”
Hinsichtlich der Möglichkeit eines kommenden “Lastenausgleichs” lässt der Wirtschaftsexperte keine Zweifel: “Also müssen entweder die Einnahmen durch Steuern steigen oder die Ausgaben müssen radikal gekürzt werden. Meine Vermutung ist, dass man über einen Solidaritätsbeitrag diskutieren wird”. Die Bereitschaft in der Bevölkerung sei dazu gegeben, da die Einkommen, so das Argument, kaum gesunken seien und die Haushalte aufgrund der Beschränkungen große Sparvermögen angehäuft hätten.
Sorgen Sie jetzt vor!
Einschneidende Ereignisse sind kaum vorherzusehen – dies stellt die Corona-Krise leidvoll unter Beweis! Da noch kein Konsens besteht, in welcher Form die Bürger an den massiven Kosten der aktuellen Krise beteiligt werden können, bleiben nur Erfahrungswerte. Fakt ist: die meisten Bürger werden mit zusätzlichen Abgaben in Zukunft rechnen müssen. Unser Artikel hat allerdings aufgezeigt, dass in besonderer Weise Immobilienbesitzer zukünftig für die Begleichung der Schuldenlast herangezogen werden könnten. Wir empfehlen schon lange, den Immobilienmarkt, auch aufgrund der Gefahr einer Blasenbildung, nicht überzustrapazieren.
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