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Nennwert oder Materialwert? Warum auf einer Unze Gold 50 Dollar stehen

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Auf einer Unze Feingold der Münze Österreich steht „100 Euro“. Auf der amerikanischen Ein-Unzen-Goldmünze steht „50 Dollar“. Beide Zahlen sind korrekt aufgeprägt, staatlich verbürgt – und für den Wert der Münze praktisch bedeutungslos. Denn eine Unze Gold kostet 2026 zwischen gut 3.700 und über 4.000 Euro. Warum prägen Staaten trotzdem eine Zahl auf, die um fast das Vierzigfache danebenliegt? Und warum kommen ausgerechnet die beiden Klassiker Krügerrand und Libertad ganz ohne Nennwert aus? Die Antwort führt mitten hinein in das Steuerrecht, in die Währungsgeschichte – und zu einer Frage, die beim Wiederverkauf über bares Geld entscheidet.

Nennwert, Nominalwert, Materialwert: drei Begriffe sauber getrennt

Der Nennwert – synonym Nominalwert oder englisch face value – ist der in einer Währung ausgedrückte Betrag, der einem Zahlungsmittel per Gesetz zugeschrieben wird. Bei einer Banknote ist das der aufgedruckte Betrag, bei einer Anleihe der Rückzahlungsbetrag, bei einer Münze die aufgeprägte Zahl samt Währungsangabe. Festgelegt wird er nicht vom Markt, sondern vom ausgebenden Staat beziehungsweise dessen Notenbank.

Der Materialwert dagegen ist schlicht das, was das Metall in der Münze am Markt kostet. Er ergibt sich aus zwei Größen: dem Feingewicht (also dem reinen Edelmetallanteil, nicht dem Bruttogewicht der Münze) und dem aktuellen Kurs des Metalls an den internationalen Handelsplätzen. Beides ändert sich – das Feingewicht nie, der Kurs sekündlich.

Bei modernem Umlaufgeld liegt der Nennwert regelmäßig über dem Materialwert. Eine Ein-Euro-Münze besteht aus einer Kupfer-Nickel-Messing-Kombination, deren Metallwert nur einen Bruchteil eines Euro ausmacht. Genau dieses Verhältnis kehrt sich bei Anlagemünzen um: Hier ist das Material um ein Vielfaches mehr wert als die aufgeprägte Zahl. Bei einer Unze Gold mit Nennwert 100 Euro entspricht der Nominalbetrag weniger als drei Prozent des Metallwerts – der Rest ist reines Gold.

Balkenwaage mit einer Goldmünze auf der einen und Papiergeld auf der anderen Seite
Nennwert und Materialwert stehen bei Anlagemünzen in einem extremen Missverhältnis – die aufgeprägte Zahl ist eine juristische Größe, keine Preisangabe.

Warum die Unterscheidung überhaupt wichtig ist

Wer den Nennwert für eine Wertangabe hält, kommt zu grotesken Fehlschlüssen – etwa dem, eine Goldmünze sei „nur 50 Dollar wert“. Umgekehrt kursiert die Vorstellung, der Nennwert sei eine Art staatliche Wertuntergrenze, ein garantierter Boden nach unten. Auch das trifft nicht zu: Der Nennwert ist zwar nominal einlösbar, aber genau deshalb praktisch wertlos – niemand tauscht eine Unze Gold gegen 100 Euro ein. Der Nennwert ist eine rechtliche Eigenschaft, keine ökonomische.

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Warum Staaten überhaupt eine Zahl aufprägen

Die Antwort hat wenig mit Zahlungsverkehr zu tun und viel mit Juristerei. Damit eine Prägung rechtlich eine Münze ist und nicht eine Medaille, muss sie von einer staatlichen Autorität als Zahlungsmittel ausgegeben werden. In den meisten Rechtsordnungen setzt das eine Denomination voraus – eine Zahl in Landeswährung, mit der die Münze in das nationale Währungsrecht eingeordnet wird. Ohne diese Zahl wäre eine Prägung juristisch nur ein Stück gestaltetes Metall.

Der Unterschied ist alles andere als akademisch. Er entscheidet über:

  • Den Status als gesetzliches Zahlungsmittel im Ausgabeland – und damit über die Anerkennung als amtliche Prägung im internationalen Handel.
  • Die umsatzsteuerliche Einordnung als Anlagegold in der Europäischen Union, für die der Legal-Tender-Status ein hartes Kriterium ist.
  • Den Fälschungsschutz auf strafrechtlicher Ebene: Wer eine Münze nachmacht, begeht Geldfälschung; wer eine Medaille kopiert, in der Regel „nur“ eine Marken- oder Urheberrechtsverletzung.
  • Die Akzeptanz bei Prägeanstalten und Handel, weil eine staatlich emittierte Münze eine dokumentierte Feingehalts- und Gewichtsgarantie mitbringt.

Die Höhe der Zahl wählen die Emittenten dabei bewusst konservativ. Ein Nennwert deutlich unterhalb des Metallwerts stellt sicher, dass die Münze nie zum Nominalbetrag beim Staat eingelöst wird – der Emittent geht kein Kursrisiko ein. Historisch gab es genau dafür ein warnendes Beispiel: Solange Umlaufmünzen ihren Nennwert tatsächlich in Edelmetall enthielten, verschwanden sie bei steigenden Metallpreisen sofort aus dem Verkehr und wanderten in den Schmelztiegel. Moderne Anlagemünzen umgehen dieses Problem, indem der Nennwert von vornherein symbolisch bleibt.

Ein Nebeneffekt: der Nennwert altert schlecht

Weil die Zahl bei Auflage einer Serie festgelegt wird und danach über Jahrzehnte unverändert bleibt, entfernt sie sich mit jedem Preisanstieg weiter vom Metallwert. Der Wiener Philharmoniker startete 1989 mit einem Nennwert von 2.000 Schilling und wurde mit der Euro-Einführung auf 100 Euro umgestellt – damals lag der Goldpreis bei einem Bruchteil des heutigen Niveaus. Die Zahl blieb stehen, der Markt lief davon. Genau deshalb taugt der Nennwert auch als grober Alterungsindikator einer Serie: Je absurder das Verhältnis, desto älter die Festlegung.

Die Nennwerte gängiger Anlagemünzen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die aufgeprägten Nennwerte der bekanntesten Ein-Unzen-Anlagemünzen. Sie macht deutlich, wie unterschiedlich die Emittenten die Zahl ansetzen – und wie wenig Systematik dahintersteckt.

Nennwerte gängiger Anlagemünzen (1 Unze, Stand 2026)
Münze Land Nennwert Gold (1 oz) Nennwert Silber (1 oz)
Krügerrand Südafrika kein Nennwert kein Nennwert
Libertad Mexiko kein Nennwert kein Nennwert
Wiener Philharmoniker Österreich 100 Euro 1,50 Euro
Maple Leaf Kanada 50 CAD 5 CAD
American Eagle USA 50 USD 1 USD
Britannia Großbritannien 100 GBP 2 GBP
Känguru / Nugget Australien 100 AUD 1 AUD
Panda (30 g) China 500 Yuan 10 Yuan

Zwei Muster fallen auf. Erstens: Die Silber-Nennwerte sind noch deutlich weiter von der Realität entfernt als die Gold-Nennwerte – ein US-Dollar auf einer Unze Silber ist eine reine Formalie. Zweitens: Es gibt keinen internationalen Standard. Kanada setzt bei Gold 50 Dollar an, Australien bei nominal vergleichbarer Währung 100 Dollar, Großbritannien 100 Pfund. Wer aus dem Nennwert auf Feingehalt, Gewicht oder Qualität schließen will, greift ins Leere.

Konkret heißt das etwa beim 1 Unze Gold Maple Leaf 2026: Aufgeprägt sind 50 kanadische Dollar, im Metall stecken 31,103 Gramm Feingold. Beim 1 Unze Silber Maple Leaf 2026 lautet die Zahl 5 kanadische Dollar. Und beim 1 Unze Silber Krügerrand 2026 steht schlicht gar keine Zahl – auch die Silberversion folgt der südafrikanischen Tradition.

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Die Ausnahme: Krügerrand und Libertad ohne Zahl

Der Krügerrand ist die älteste moderne Anlagemünze der Welt – geprägt seit 1967 – und er trägt bis heute keine aufgeprägte Denomination. Auf der Wertseite stehen lediglich der Name, das Prägejahr und die Angabe des Feingoldgehalts in Afrikaans und Englisch. Trotzdem ist er in Südafrika gesetzliches Zahlungsmittel: Der South African Reserve Bank Act von 1989 stuft Krügerrands als legal tender ein, wobei sich ihr Wert allein aus dem Goldgehalt ergibt. Die Denomination lautet damit faktisch „eine Unze Feingold“ statt eines fixen Rand-Betrags – ein juristisch eleganter Kniff, der die Münze immun gegen Währungsverfall macht.

Praktisch heißt das: Die südafrikanische Zentralbank kauft Krügerrands vom Publikum zurück und bezahlt dabei ausschließlich den Goldgehalt zum jeweils gültigen Goldpreis – ein Aufschlag für Seltenheit oder Erhaltungsgrad wird nicht gezahlt. Der Krügerrand ist damit die einzige große Anlagemünze, bei der sich Zahlungsmittelcharakter und Materialwert vollständig decken.

Die mexikanische Libertad folgt demselben Prinzip. Auch sie trägt keinen aufgeprägten Nennwert und ist dennoch gesetzliches Zahlungsmittel in Mexiko; ihr monetärer Gegenwert wird von der Banco de México regelmäßig anhand des Metallpreises festgestellt und amtlich veröffentlicht. Ein historischer Vorläufer dieses Modells ist übrigens der britische Sovereign, der ebenfalls ohne Zahl auskommt und rechtlich als ein Pfund Sterling gilt.

Kurz gefasst: kein Nennwert heißt nicht „keine Münze“

Krügerrand und Libertad sind vollwertige staatliche Münzen mit Legal-Tender-Status. Der fehlende Nennwert ist kein Mangel und schmälert weder die Handelbarkeit noch die steuerliche Behandlung. Im Gegenteil: Die Bindung an den Metallgehalt statt an eine Währungszahl ist die konsequentere Lösung.

Warum der Legal-Tender-Status bares Geld wert ist

An dieser Stelle wird aus einer numismatischen Feinheit ein handfester Kostenfaktor. Anlagegold ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit – aber eben nur, wenn die Münze die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Nach § 25c UStG zählen Goldmünzen zum Anlagegold, wenn sie einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

Vier Bedingungen also – und eine davon ist genau jener Status, für den der Nennwert in den meisten Ländern die Voraussetzung bildet. Bemerkenswert: Das Gesetz verlangt den Legal-Tender-Status, nicht den aufgeprägten Nennwert. Deshalb fällt der Krügerrand ohne Weiteres unter die Befreiung, obwohl er keine Zahl trägt. Ebenso wichtig ist die Formulierung „sind oder waren“: Auch historische Umlaufmünzen wie das Schweizer Vreneli oder deutsche Kaiserreich-Prägungen bleiben steuerbefreit, obwohl sie längst außer Kurs gesetzt wurden.

Damit Händler und Finanzverwaltung nicht bei jeder Prägung einzeln prüfen müssen, veröffentlicht die EU-Kommission jährlich ein Verzeichnis der Goldmünzen, die die Kriterien erfüllen. Für gelistete Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 900 Tausendsteln gilt die Sonderregelung während des gesamten Jahres, das auf das Jahr der Veröffentlichung folgt. Nicht gelistete Münzen sind nicht automatisch steuerpflichtig – der Nachweis muss dann aber im Einzelfall geführt werden.

Die 80-Prozent-Regel als stille Grenze zur Sammlermünze

Die Finanzverwaltung formuliert dieselbe Schwelle andersherum: Der übliche Verkaufspreis darf 180 Prozent des Goldgehalts nicht übersteigen. Diese Grenze trennt Anlagegold von Sammlerware. Eine Münze mit hohem Sammleraufschlag – etwa eine limitierte Polierte Platte – kann durch das Aufgeld aus der Steuerbefreiung herausfallen, selbst wenn Feingehalt und Zahlungsmittelstatus stimmen. Bei klassischen Bullionmünzen mit Aufgeldern im niedrigen einstelligen Prozentbereich ist dieser Fall praktisch ausgeschlossen; ein Blick auf das Angebot an Goldmünzen zeigt, dass die üblichen Anlageprägungen weit unterhalb der Schwelle liegen.

Aufgefächerte Silbermünzen auf dunklem Stein in kühlem Licht
Bei Silbermünzen ist der Nennwert für die Besteuerung ohne Bedeutung – hier gilt der reguläre Steuersatz.

Silber, Platin, Palladium: hier hilft der Nennwert nicht

Die Steuerbefreiung des § 25c UStG gilt ausschließlich für Gold. Bei Silbermünzen ändert der Zahlungsmittelstatus nichts an der Umsatzsteuer. Zum Jahreswechsel 2013/2014 wurde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Silbermünzen und Silber-Münzbarren abgeschafft; seither ist der volle Satz von 19 Prozent fällig. Ein aufgeprägtes „1 Dollar“ auf einer Unze Silber hat für den Kaufpreis in Deutschland also keinerlei Wirkung.

Lange federte die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG diesen Effekt ab, bei der nur die Handelsspanne statt des vollen Verkaufspreises besteuert wird. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt sie für neu in die EU importierte Silbermünzen; diese unterliegen der Regelbesteuerung mit 19 Prozent auf den gesamten Verkaufspreis. Für Münzen, die bereits vor 2025 eingeführt wurden, gilt eine Übergangsregelung, solange sie sich im Lagerbestand des Händlers befinden; zudem bleibt die Differenzbesteuerung für Silbermünzen aus Privatankäufen bestehen. Die Vorgeschichte dieser Entscheidung haben wir im Beitrag Silbersteuer-Schock: Wie die Differenzbesteuerung abgeschafft wurde aufgearbeitet.

Für Platin und Palladium gilt ebenfalls der reguläre Steuersatz – auch dort ist der Nennwert einer Prägung steuerlich folgenlos. Wer die Metalle vergleichen möchte, findet die Preisentwicklung in den Bereichen Gold und Silber.

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Was der Nennwert beim Wiederverkauf bedeutet – nämlich nichts

Die praktische Konsequenz ist unspektakulär, aber wichtig: Beim Ankauf spielt die aufgeprägte Zahl keine Rolle. Professionelle Händler und Scheideanstalten rechnen ausschließlich über das Feingewicht und den Tageskurs. Eine Ein-Unzen-Goldmünze wird bewertet als das, was sie ist – 31,103 Gramm Feingold –, unabhängig davon, ob 50 Dollar, 100 Euro oder gar nichts daraufsteht.

Worauf es beim Wiederverkauf tatsächlich ankommt:

  1. Bekanntheit und Handelsvolumen der Serie. Weltweit etablierte Prägungen wie Krügerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker lassen sich schneller und mit engerer Spanne handeln als exotische Kleinserien.
  2. Das Aufgeld beim Einkauf. Es ist der eigentliche Kostenfaktor – nicht der Nennwert. Bei kleinen Stückelungen liegt es prozentual deutlich höher als bei der vollen Unze.
  3. Erhaltungszustand und Originalverpackung. Bei Bullionware zweitrangig, bei Sammlerprägungen entscheidend.
  4. Echtheitsnachweis. Etablierte Serien verfügen über geprüfte Sicherheitsmerkmale; die Prüfung erfolgt im Handel über Dichte-, Leitfähigkeits- und Röntgenfluoreszenzverfahren.
  5. Stückelung. Eine Unze ist der Standard mit der besten Liquidität; Teilstücke bieten Flexibilität, kosten aber Aufgeld.

Umgekehrt gilt: Wer eine Anlagemünze zum Nennwert ausgeben würde, verschenkte den Großteil ihres Werts. Der Fall ist selten, aber nicht theoretisch – vereinzelt tauchen Anlagemünzen aus Nachlässen zum Nominalbetrag in Bankschaltern auf. Ein Händler oder eine Scheideanstalt zahlt in solchen Fällen ein Vielfaches.

Goldmünze auf einer dunklen Holztheke im warmen Licht
Theoretisch könnten Sie mit einer Anlagemünze zum Nennwert bezahlen – ökonomisch wäre es der teuerste Einkauf Ihres Lebens.

Wenn der Nennwert doch relevant wird: drei Sonderfälle

Deutsche Gedenk- und Sammlermünzen

Bei den deutschen Euro-Gedenkmünzen kann sich das Verhältnis umkehren. Silberne 20-Euro- und 25-Euro-Gedenkmünzen wurden über Jahre mit einem Silberanteil ausgegeben, dessen Materialwert zum Ausgabezeitpunkt deutlich unter dem Nennwert lag – hier wirkt der Nominalbetrag tatsächlich wie eine Untergrenze, denn die Stücke sind unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel und werden von den Filialen der Deutschen Bundesbank zum Nennwert abgegeben und angenommen. Steigt der Silberpreis jedoch stark, überholt der Metallwert den Nennwert. Genau das ist inzwischen der Fall: Eine 20-Euro-Silbergedenkmünze enthält rund 16,65 Gramm Feinsilber, deren Materialwert beim Silberkurs des Jahres 2026 deutlich über 20 Euro liegt. Diese Münzen sind damit ein Zwitter zwischen Zahlungsmittel und Metallanlage.

Historische Umlaufmünzen

Bei Prägungen wie dem 20-Franken-Vreneli, dem britischen Sovereign oder den 20-Mark-Stücken des Kaiserreichs war der Nennwert einmal identisch mit dem Goldwert – das war die Grundidee des Goldstandards. Heute ist der Nennwert dieser Stücke historisches Beiwerk; gehandelt werden sie nach Feingewicht, oft mit einem moderaten Sammleraufschlag. Für die Steuerbefreiung ist entscheidend, dass sie einmal gesetzliches Zahlungsmittel waren.

Extremprägungen und Rekordstücke

Gelegentlich nutzen Prägeanstalten den Nennwert als Marketinginstrument. Die österreichische „Big Phil“ von 2004 – 1.000 Unzen Gold – trug einen Nennwert von 100.000 Euro; kanadische und australische Großprägungen setzten ähnliche Zahlen. Auch hier bleibt die Zahl symbolisch, sie ist nur größer.

Faustregel für die Praxis

  • Der Nennwert sagt nichts über Gewicht, Feingehalt oder Preis einer Anlagemünze aus.
  • Er signalisiert lediglich: Diese Prägung ist eine staatliche Münze mit Zahlungsmittelstatus.
  • Genau dieser Status ist bei Gold die Eintrittskarte in die Umsatzsteuerbefreiung.
  • Fehlt der Nennwert wie beim Krügerrand, ändert das an alledem nichts.
  • Bewertet wird immer über Feingewicht mal Tageskurs, abzüglich der Handelsspanne.

Münze oder Barren? Was aus alldem folgt

Wer die Systematik verstanden hat, kann die Ausgangsfrage vieler Einsteiger sauber beantworten. Bei Gold sind Münze und Barren steuerlich gleichgestellt: Barren ab einem Feingehalt von 995 Tausendstel und Münzen mit Legal-Tender-Status sind beide umsatzsteuerbefreit. Die Entscheidung fällt damit über andere Kriterien – Aufgeld, Teilbarkeit, Wiedererkennbarkeit und persönliche Präferenz. Barren punkten bei größeren Einheiten mit niedrigeren Aufgeldern, Münzen mit weltweiter Bekanntheit und feinerer Stückelung.

Bei Silber verschiebt sich das Bild: Hier trägt jede Form die volle Umsatzsteuer, weshalb der Preisunterschied zwischen Münze und Barren stärker von Aufgeld und Bezugsquelle abhängt als von der Prägeform. Als einer der größten deutschen Onlinehändler für Edelmetalle sieht Kettner Edelmetalle in der Praxis, dass die Nennwertfrage im Kundengespräch fast immer im gleichen Moment auftaucht wie die Frage nach der Steuer – aus gutem Grund, denn beides hängt zusammen.

Für einen breiteren Blick auf die Metalle jenseits von Gold und Silber lohnt sich der Vergleich der Preisentwicklung; wer sich zunächst mit den Grundlagen befassen möchte, findet in unserem Wissensbereich weiterführende Beiträge zu Aufgeld, Feingewicht und Echtheitsprüfung.

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Häufige Fragen zum Nennwert von Anlagemünzen

Warum steht auf einer Unze Gold nur 50 Dollar, wenn sie ein Vielfaches wert ist?

Weil der Nennwert eine rechtliche Größe ist und keine Preisangabe. Die Zahl macht die Prägung juristisch zu einer staatlichen Münze mit Zahlungsmittelstatus. Sie wird bewusst weit unterhalb des Metallwerts angesetzt, damit der Emittent kein Kursrisiko trägt und die Münze niemals zum Nominalbetrag eingelöst wird. Der tatsächliche Wert richtet sich ausschließlich nach Feingewicht und aktuellem Goldpreis.

Kann ich mit einer Anlagemünze im Supermarkt bezahlen?

Rechtlich ist das im Ausgabeland grundsätzlich möglich, wirtschaftlich wäre es unsinnig. Sie würden eine Unze Gold im Gegenwert von mehreren tausend Euro für einen Nennwert von 100 Euro hergeben. Hinzu kommt: In Deutschland ist eine österreichische oder kanadische Anlagemünze ohnehin kein gesetzliches Zahlungsmittel, und kein Händler ist zur Annahme verpflichtet.

Warum hat der Krügerrand keinen Nennwert?

Südafrika hat den Krügerrand 1967 bewusst als reine Goldmünze konzipiert. Statt einer Rand-Zahl verweist die Prägung auf den Feingoldgehalt. Der South African Reserve Bank Act von 1989 erkennt ihn dennoch als gesetzliches Zahlungsmittel an – sein Wert bemisst sich allein am Goldgehalt. Die Münze ist damit gegen Währungsverfall immun, ohne dass eine Zahl je angepasst werden müsste.

Beeinflusst der Nennwert die Umsatzsteuer beim Goldkauf?

Nicht direkt. Entscheidend ist der Status als gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland, den es in den meisten Ländern nur mit aufgeprägtem Nennwert gibt. Zusätzlich müssen ein Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel, eine Prägung nach 1800 und ein üblicher Verkaufspreis von höchstens 180 Prozent des Goldwerts erfüllt sein. Der Krügerrand erfüllt alle Kriterien trotz fehlendem Nennwert.

Bekomme ich beim Verkauf mehr, wenn die Münze einen hohen Nennwert trägt?

Nein. Ankaufspreise berechnen sich aus Feingewicht mal Tageskurs abzüglich der Handelsspanne. Ob 50 Dollar, 100 Euro oder gar keine Zahl aufgeprägt ist, wirkt sich nicht aus. Relevant sind Bekanntheit der Serie, Zustand und Stückelung.

Gibt es Münzen, deren Nennwert über dem Materialwert liegt?

Ja – bei Umlaufmünzen ist das die Regel. Auch staatliche Gedenkmünzen werden häufig so kalkuliert, dass der Nennwert bei Ausgabe über dem Metallwert liegt; die deutschen Silber-Gedenkmünzen zu 20 oder 25 Euro sind typische Beispiele. Bei stark steigenden Metallpreisen kann sich dieses Verhältnis allerdings umkehren, wie es bei den 20-Euro-Stücken inzwischen geschehen ist. Bei klassischen Anlagemünzen aus Gold und Silber liegt der Materialwert dagegen von Anfang an weit über dem Nennwert.

Was unterscheidet eine Münze von einer Medaille?

Die Münze wird von einer staatlichen Autorität als Zahlungsmittel ausgegeben und ist im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Medaille ist eine private Prägung ohne Zahlungsmittelcharakter und ohne Nennwert. Für die Umsatzsteuerbefreiung bei Gold ist diese Unterscheidung relevant, für den reinen Materialwert nicht – auch eine Goldmedaille enthält das Gold, das sie enthält.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Die dargestellten steuerlichen Regelungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich ändern. Für die individuelle steuerliche Einordnung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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